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Alle Webseiten müssen folgende Anforderungen erfüllen
(Zitate der Anforderungen der Anlage 1 der BITV [5] Priorität I)
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Bilder und Multimedia
“Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.”
Konkret bedeutet dies vor allem, dass alle Bilder einen Alternativtext haben müssen, der den Bildinhalt erläutert. Die Bedingungen formulieren aber auch konrekte Anforderungen an anderen Audio- oder visuellen Inhalt wie Imagemaps, Animationen, Applets, Scripts, Multimedia-Präsentationen.
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Farben
“Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden.”
Konkret bedeutet dies, dass keine Information allein durch Farbe vermittelt werden darf. Also darf z.B. nicht eine in Liste von Kursen die Zuordnung zum Grund- und Haupstudium allein dadurch erfolgen, dass sie in unterschiedlichen Farben dargestellt werden. Ausserdem müssen die Farben in Bildern auch für Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.
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Valides und strukturiertes HTML und CSS
“Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.”
- Konkret bedeutet dies zunächst, dass z.B. in HTML/CSS ausgezeichneter Text anstelle von Bildern verwendet werden soll, wenn die Information damit angemessen dargestellt werden kann.
- Insgesamt muss der HTML- und CSS Code valide sein, d.h. korrekt geschrieben sein. Dies lässt sich mit entsprechenden Validatoren des W3C [7] überprüfen.
- Für die Text-Gestaltung sind Stylesheets (CSS) statt HTML zu verwenden. Größen wie z.B. die Schriftgröße sind im realtiven Einheiten (in CSS z.B. in
em ) einzugeben.
- Die Stuktur der Seite ist in HTML-Dokumenten mit entsprechenden HTML-Überschriften (in HTML z.B.
h1, h2 , ...) zu kennzeichnen und Listen sowie Zitate sind mit entsprechenden HTML-Elementen (in HTML z.B. ol, li, dl, q, blockquote, cite ) zu kennzeichnen. Nützlich zur Überprüfung der Struktur ist die Outline Funktion des HTML-Validators des W3C [7].
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Sprache
“Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.”
Konkret bedeutet dies, dass ein Wechsel der Sprache des Textes und Abkürzungen gekennzeichnet sein müssen (deutsch in HTML z.B. mit lang="de" , Abkürzungen mit acronym).
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Tabellen
“Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.”
- Konkret bedeutet dies zunächst, dass Tabellen die tabellarische Daten darstellen, z.B. in HTML in ihrer Struktur zu kennzeichnen sind (in HTML z.B.
td, th, thead, tbody, tfoot, col, colgroup, axis, scope, headers, ... ).
- Werden Tabellen zur Text- und Bildgestaltung verwendet, so müssen sie trotzdem in linearisierter Form lesbar sein, als z.B. indem die Inhalte ohne jede Auszeichnung nacheinander dargestellt werden, so wie sie im Code hintereinander stehen. Ausserdem dürfen Tabellen die zur Text- und Bildgestaltung verwendet werden keinen Code zur Strukturierung enthalten.
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Kompatibilität I
“Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.”
Konkret bedeutet dies, dass Webseiten z.B. auch mit älteren Browsern angezeigt werden können. In diesem Sinne müssen ich auch ohne die zugeordneten Stylesheets (CSS) funktionieren und es muss Äquivalente für dynamische Inhalt sowie programmierte Elemente wie Applets oder Scripts geben.
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Keine unkontrollierte Veränderung
“Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin, den Nutzer kontrollierbar sein.”
Konkret bedeutet dies, dass Bewegung in Webseiten durch den Nutzer steuerbar sein muss sowie dass Blinken und Flackern sowei periodische Änderungen des Inhaltes zu vermeiden sind. Weiterleitungen sind nicht durch Auszeichnungen wie HTML Code sondern serverseitig zu realisieren.
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Zugänglichkeit programmierter Elemente
“Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.”
Konkret bedeutet dies, dass programmierte Elemente wie Applets oder Scripts z.B. in ihrer Ausgabe von Screenreadern gelesen werden können.
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Zugänglichkeit von Funktionen
“Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.”
Konkret bedeutet dies, dass programmierte Elemente wie Applets oder Scripts in ihren Funktionen unabhängig von spezifischen Geräten nutzbar sind.
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Kompatibilität II
“Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, so weit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.”
Konkret bedeutet dies, das Pop-Ups und das unkontrollierte öffnen neuer Fenster zu vermeiden sind und Formularelemente korrekt zu beschriften sind.
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Verwendung öffentlicher und dokumentierter Technologien
“Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z.B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien.”
Konkret bedeutet dies, dass z.B. HTML und CSS verwendet werden sollen, die vom W3C öffentlich bereitgestellt und dokumentiert sind, wenn der Inhalt damit angemessen darstellbar ist. Dabei sollten möglichst aktuelle Versionen verwendet werden.
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Orientierungs-Informationen
“Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen.”
Konkret bedeutet dies, dass Bereiche wie Frames, Informationsblöcke und Kontrollelemente beschriftet werden müssen (in HTML z.B. title ) und ihre Funktion deutlich gemacht werden muss. Formulare müssen mit Auszeichnungen strukturiert werden (in HTML z.B. optgroup, fieldset, legend
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Navigation
“Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.”
Konkret bedeutet dies, dass Ziele von Hyperlinks klar bezeichnet sein müssen, semantische Informationen Webseiten bereitgestellt werden müssen (in HTML z.B. link rel, rev oder RDF, Inhaltsverzeichnisse bereitgestellt werden müssen (z.B. in einer Sitemap und Navigationsmechanismen schlüssig und nachvollziehbar eingesetzt werden müssen.
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Verständlichkeit
“Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.”
Konkret bedeutet dies, dass die klarste und einfachste Sprache zu verwenden ist, die den Inhalten angemessen ist.
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Zentrale Einstiegs- und Navigationsseiten müssen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen
(Zitate der Anforderungen der Anlage 1 der BITV [5] Priorität II)
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Bilder und Multimedia
“Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.”
Konkret bedeutet dies hier zusätzlich, dass für alle Links in clientseitigen Imagemaps redundante Texthyperlinks bereitzustellen sind.
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Farben
“Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden.”
Konkret bedeutet dies hier zusätzlich, dass die Farben von Texten auch für Menschen mit Farbfehlsichtigkeiten ausreichend kontrastieren.
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Valides und strukturiertes HTML und CSS
“Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.”
Keine zusätzlichen Anforderungen
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Sprache
“Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.”
Konkret bedeutet dies hier zusätzlich, dass Abkürzungen und Akronyme sind an der Stelle ihres ersten Auftretens zu erläutern sind und die vorherrschend verwendete Sprache der Seite ist zu kennzeichnen (deutsch in HTML z.B. mit body lang="de" )
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Tabellen
“Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.”
Konkret bedeutet dies hier zusätzlich, dass Zusammenfassungen für Tabellen bereitzustellem sind (in HTML z.B. summary und für Überschriftenzellen Abkürzungen bereitzustellen sind (in HTML z.B. th abbr="" ).
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Kompatibilität I
“Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.”
Konkret bedeutet dies, dass Webseiten z.B. auch mit älteren Browsern angezeigt werden können. In diesem Sinne müssen ich auch ohne die zugeordneten Stylesheets (CSS) funktionieren und es muss Äquivalente für dynamische Inhalt sowie programmierte Elemente wie Applets oder Scripts geben.
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Keine unkontrollierte Veränderung
“Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin, den Nutzer kontrollierbar sein.”
Keine zusätzlichen Anforderungen
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Zugänglichkeit programmierter Elemente
“Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.”
Keine zusätzlichen Anforderungen
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Zugänglichkeit von Funktionen
“Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.”
Konkret bedeutet dies hier zusätzlich, die Reihenfolge der Navigation mit der Tabulatortaste verfolgt werden kann (in HTML z.B. mit tabindex ) und Tastaturkurzbefehle für entscheidende Hyperlinks der Navigation bereitgestellt werden (in HTML z.B. mit accesskey ).
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Kompatibilität II
“Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, so weit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.”
Konkret bedeutet dies hier zusätzlich, für Text in parallelen Spalten mit Zeilenumbruch alternativ linearer Text bereitzustellen ist, leere Kontrollelemente in Eingabefeldern Platzhalterzeichen enthalten (in HTML z.B. mit default="" ) und nebeneinanderliegende Links durch von drucKBaren Zeichen umgebenen Leerzeichen getrennt sind.
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Verwendung öffentlicher und dokumentierter Technologien
“Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z.B. die vom World Wide Web Consortium entwickelten Technologien.”
Konkret bedeutet dies hier zusätzlich, dass die Dokumente z.B. in der vom Nutzer oder der Nutzerin voreingestellten Sprache angezeigt werden können.
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Orientierungs-Informationen
“Der Nutzerin, dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen.”
Keine zusätzlichen Anforderungen
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Navigation
“Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.”
Konkret bedeutet dies hier zusätzlich, dass die Navigation in Navigationsleisten hervorgehoben wird, zusammenhängende Hyperlinks gruppiert werden, in Suchfunktionen verschiedene Arten der Suche bereitgestellt werden, Aussagekräftige Informationen am Anfang von Informationsblöcken stehen, Zusammenstellungen von inhaltlich zusammenhängenden Dokumenten bereitgestellt werden und eine Umgehung von ASCII Zeichnungen ermöglicht wird.
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Verständlichkeit
“Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.”
Konkret bedeutet dies hier zusätzlich, dass Text mit graphischen oder Audiopräsentationen ergänzt wird, wenn dies das Verständnis fördert und der gewählte Präsentationsstil durchgängig beizubehalten ist.
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